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AGB

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern jeder Art und Zubehör (nachfolgend zusammenfassend Fahrzeug). Die Geschäftsbedingungen finden Anwendung unabhängig davon, ob die Räder direkt vom Vermieter (velo-bavaria) übergeben/übermittelt wurden oder ob sie durch ein Hotel oder sonstigen Vermittler übergeben/übermittelt wurden.

 

  1. Reservierung und Stornierung: Die Reservierung der Fahrzeuge kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist nach Reservierungsbestätigung verbindlich. Dem Vermieter obliegt es, eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu berechnen, damit die Reservierung gültig wird. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist möglich. Je nach Zeitpunkt der Stornierung, kann der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung in Rechnung stellen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die im Falle eines Rücktritts von der Reise bzw. des Nichtantritts der Reise anfallen, betragen: – bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % – vom 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % – vom 14. – 08. Tag vor Reiseantritt 70% – vom 07. – 01. Tag vor Reiseantritt 90 % – am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.

 

  1. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag und wird im Voraus entrichtet. Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort abzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit oder eine Änderung des Rückgabeortes bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen. Die Höhe des Schadens wird vom Vermieter ermessen.

 

  1. Vor Fahrtantritt: Alle vermieteten Gegenstände sind vom Vermieter auf ihre Sicherheit und Tauglichkeit geprüft und werden dem Mieter mängelfrei überlassen. Der Mieter hat sich hiervon zu überzeugen und etwaige, doch bestehende Mängel sofort dem Vermieter (oder dem vermittelnden Hotel) anzuzeigen und schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Der Mieter hat vor Fahrtantritt eine kurze Einweisung erhalten und sich mit dem Fahrzeug vertraut gemacht. Die Mietsachen sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und am Ende der Mietzeit zurück zu geben.

 

  1. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und Schäden zu vermeiden (die Teilnahme an Wettbewerben, Rennen o.ä. sind von der Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen). Auch die Bestimmungen zum Maximalgewicht des Fahrzeugs inkl. Zuladung müssen vom Mieter eingehalten werden. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter. Bei sonstigen Vertragsverletzungen haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Dem Vermieter bleibt es überlassen, das Vertragsverhältnis bei unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges jederzeit vorzeitig zu kündigen und die Herausgabe zu verlangen, ohne dass die Pflicht des Mieters aus Ziffer 3. für den Zeitraum der Nichtgewährung des Gebrauchs entfiele.

 

  1. Das Fahrzeug ist bei Nichtgebrauch stets verschlossen und an einem unbeweglichen Gegenstand (Bsp.: Fahrradständer, Laterne…) angeschlossen zu halten.

 

  1. Bei einem von dem Mieter verschuldeten Abhandenkommen oder Totalschaden hat der Mieter den von dem Vermieter zu bemessenden Wert des Fahrzeuges zu ersetzen. Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Bei von dem Mieter verschuldeten Abhandenkommen des Fahrradschlosses und/oder des dazugehörigen Schlüssels berechnet der Vermieter dem Mieter pauschal 10€ bzw. bei Schlössern/Schlüsseln von E-Bikes 25€.

 

  1. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrzeuges dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird die Mängel beseitigen oder Ersatz beschaffen. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung (vorheriger Zustimmung) des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst. Zeigt der Mieter dem Vermieter auftretende Mängel nicht an, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

 

  1. Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten – ggf. schriftlich unter Vorlage einer Skizze- zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, ggf. die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

 

  1. Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

 

  1. Soweit einzelne Vertragsbestandteile ungültig oder unwirksam sein sollten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wolfratshausen.

 

  1. Soweit personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihr Wissen und Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie ein Fahrrad über einen unserer Kooperationspartner mieten, so setzen wir Ihr Einverständnis zur Weitergabe der notwendigen Daten an diesen Kooperationspartner voraus. Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll oder Sie an uns eine Anfrage stellen, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist (Bestandsdaten). Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für den genannten Zweck (Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Abwicklung eines Vertrags) erforderlich ist. Hierbei werden steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Sie können Ihr Einverständnis zu dieser Datenschutzvereinbarung jederzeit widerrufen. Ihren Widerruf richten Sie bitte an die im Impressum genannte Firma.